Sekundärantrieb
Gemeint ist damit die Kraftübertragung vom Getriebe zum Hinterrad
(auch Hinterradantrieb genannt). In den meisten Fällen werden dazu
Ritzel, Rollenkette und Kettenrad verwendet. Alternativ ist eine
Übersetzung durch Zahnriemen und Riemenscheibe möglich.
Es wird in der Betriebserlaubnis das notwendige
Übersetzungsverhältnis zusammen mit den Zähnezahlen von Ritzel und
Kettenrad oder Größe der Riemenscheibe festgehalten. Änderungen sind
deshalb abnahmepflichtig, auch wenn sich dadurch die
Höchstgeschwindigkeit nicht erhöhen sollte. Was sich nämlich durch ein
von der Serie abweichendes Sekundärübersetzungs-Verhältnis ändert, ist
die Kurbelwellen-Drehzahl des Motors bei jener Geschwindigkeit, die für
die Messung des Fahrgeräuschs vorgeschrieben ist. Und da müssen es nicht
einmal Drehzahlen von 1000/min mehr oder weniger sein, um den erlaubten
Fahrgeräuschwert zu überschreiten. Beim Kauf von Zubehörteilen –oft
werden außer Endlosketten auch gleich Ritzel und Kettenrad mitangeboten-
also darauf achten, dass die Zähnezahlen mit denen der Originalteile
übereinstimmen.
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