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Die Einzel-Betrieberlaubnis

Beabsichtigt ein Hersteller, vom Fahrzeugtyp nur ganz wenige zu bauen, lohnen sich die Kosten für eine ABE selten. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, jedes einzelne Fahrzeug von einem aaS begutachten und überprüfen zu lassen, ob es den Bestimmungen der StVZO entspricht. Dies kann in diesem Fall der Hersteller im Herstellungsland selbst, zweckmäßigerweise meist aber dessen Importeur veranlassen, der dieses Fahrzeug in Deutschland verkaufen möchte.

Dazu ist das entsprechende Fahrzeug in Deutschland einem aaS vorzuführen, der nach positivem Prüfungsverlauf ein Gutachten nach § 21 der StVZO ausstellt. Mit diesem Gutachten kann der Importeur/Käufer bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle einen Fahrzeugbrief beantragen, der von dieser entsprechend dem § 21 Gutachten ausgestellt wird. Anschließend wird durch diese Stelle die Einzel-Betrieberlaubnis für das Fahrzeug erteilt.

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