Wer was macht beim TÜV !
Für viele Motorradfahrer sind Prüfer nur Männer in ihren blauen oder
grauen Arbeitskitteln, mit Kugelschreiber in der rechten und einem auf
der Schreibunterlage fest geklemmten Vordruck in der linken Hand. Doch
auch beim TÜV gibt es gemäß Kraftfahrsachverständigen-Gesetz kleine aber
feine Unterschiede. Eines freilich haben alle unsere Männer in Blau oder
Grau gemein: Es sind Fachleute auf ihrem Gebiet.
Der amtlich anerkannte Sachverständige(aaS), in der
Regel Diplom-Ingenieur (TH oder TU), steht ganz vorn und wird mit
Aufgaben bis hin zur Erstellung von Gutachten für Allgemeine
Betrieberlaubnis (ABE) betraut.
Darunter rangiert der amtlich anerkannte Sachverständige mit
Teilbefugnis(aaSmT, Diplom-Ingenieur/FH), der Gutachten für
eine Wiedererteilung der Betrieberlaubnis für Fahrzeuge anfertigen darf,
die schon einmal zum Verkehr zugelassen waren (Beispiel: Wiederzulassung
eines länger als zwölf Monaten stillgelegten Fahrzeugs).
Diesem weitgehend gleichgestellt ist der amtlich anerkannte
Prüfer (aaP), meist ebenfalls Diplom-Ingenieur/FH. Die Aufgaben
eines aaPmT beschränken sich dagegen auf die regelmäßig vorgeschriebene
Untersuchung der Kraftfahrzeuge nach § 29 StVZO ( Hauptuntersuchung).
Wann und warum man zu einem Prüfer muss, hat unterschiedliche Gründe.
Meistens im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, oder zu
Einzelabnahmen gem. § 21 StVZO oder wenn man Änderungen an seinem
Fahrzeug vorgenommen hat nach § 19 StVZO.
Bitte bedenkt stets dabei, dass nicht der Prüfer, sonder der
Gesetzgeber die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien erlassen
hat, nach denen sich ihre Arbeit richtet und nach denen sie prüfen, ob
das Fahrzeug den Vorschriften entspricht oder nicht. Bei der HU
unterscheidet man anhand einer genau definierten Prüfliste unter:
-- Fahrzeug ohne Mängel
-- Fahrzeug mit geringen Mängeln ( wobei zu erwarten ist das
vom Besitzer/Halter der Schaden schnellstmöglich behoben wird)
-- Fahrzeug mit erheblichen Mängeln ( Wiedervorführung
erforderlich, keine Plakette erteilt
-- Fahrzeug verkehrsunsicher (ebenfalls keine Plakette,
jegliche weiterfahrt untersagt)
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