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Wer was macht beim TÜV !

Für viele Motorradfahrer sind Prüfer nur Männer in ihren blauen oder grauen Arbeitskitteln, mit Kugelschreiber in der rechten und einem auf der Schreibunterlage fest geklemmten Vordruck in der linken Hand. Doch auch beim TÜV gibt es gemäß Kraftfahrsachverständigen-Gesetz kleine aber feine Unterschiede. Eines freilich haben alle unsere Männer in Blau oder Grau gemein: Es sind Fachleute auf ihrem Gebiet.

Der amtlich anerkannte Sachverständige(aaS), in der Regel Diplom-Ingenieur (TH oder TU), steht ganz vorn und wird mit Aufgaben bis hin zur Erstellung von Gutachten für Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE) betraut.

Darunter rangiert der amtlich anerkannte Sachverständige mit Teilbefugnis(aaSmT, Diplom-Ingenieur/FH), der Gutachten für eine Wiedererteilung der Betrieberlaubnis für Fahrzeuge anfertigen darf, die schon einmal zum Verkehr zugelassen waren (Beispiel: Wiederzulassung eines länger als zwölf Monaten stillgelegten Fahrzeugs).

Diesem weitgehend gleichgestellt ist der amtlich anerkannte Prüfer (aaP), meist ebenfalls Diplom-Ingenieur/FH. Die Aufgaben eines aaPmT beschränken sich dagegen auf die regelmäßig vorgeschriebene Untersuchung der Kraftfahrzeuge nach § 29 StVZO ( Hauptuntersuchung).

Wann und warum man zu einem Prüfer muss, hat unterschiedliche Gründe. Meistens im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, oder zu Einzelabnahmen gem. § 21 StVZO oder wenn man Änderungen an seinem Fahrzeug vorgenommen hat nach § 19 StVZO.

 

Bitte bedenkt stets dabei, dass nicht der Prüfer, sonder der Gesetzgeber die entsprechenden Verordnungen und Richtlinien erlassen hat, nach denen sich ihre Arbeit richtet und nach denen sie prüfen, ob das Fahrzeug den Vorschriften entspricht oder nicht. Bei der HU unterscheidet man anhand einer genau definierten Prüfliste unter:

-- Fahrzeug ohne Mängel

-- Fahrzeug mit geringen Mängeln ( wobei zu erwarten ist das vom Besitzer/Halter der Schaden schnellstmöglich behoben wird)

-- Fahrzeug mit erheblichen Mängeln ( Wiedervorführung erforderlich, keine Plakette erteilt

-- Fahrzeug verkehrsunsicher (ebenfalls keine Plakette, jegliche weiterfahrt untersagt)

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