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Unbedenklichkeitsbescheinigung

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann nötig, wenn am Fahrzeug Umbauten oder Umrüstungen beabsichtigt sind, die die Fahrsicherheit beeinträchtigen können – bekanntestes Beispiel: die Reifen

In diesem Fall muss der Fahrzeug-Hersteller schriftlich bestätigten, dass gegen den geplanten Umbau von seiner Seite aus keine Bedenken bezüglich der Fahrsicherheit bestehen. Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält der Kunde auf Anforderung, um damit den Umbau einem aaS vorführen und – falls keine Einwände bestehen – mit dessen Gutachten die Änderung am Fahrzeug bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen zu können.

Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller gleichzeitig weitere Änderungen voraus – beispielsweise bei Reifen (wo eventuell eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt wird), Bremsanlagen (nur in Verbindung mit bestimmten Rädern) oder Leistungserhöhung am Motor (mit entsprechenden Reifen, falls durch die Leistungserhöhung die ursprünglich montierten Reifen den Geschwindigkeits-Anforderungen nicht mehr genügen sollten).
 

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