Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird dann nötig, wenn am Fahrzeug
Umbauten oder Umrüstungen beabsichtigt sind, die die Fahrsicherheit
beeinträchtigen können – bekanntestes Beispiel: die Reifen
In diesem Fall muss der Fahrzeug-Hersteller schriftlich bestätigten,
dass gegen den geplanten Umbau von seiner Seite aus keine Bedenken
bezüglich der Fahrsicherheit bestehen. Diese
Unbedenklichkeitsbescheinigung erhält der Kunde auf Anforderung, um
damit den Umbau einem aaS vorführen und – falls keine Einwände bestehen
– mit dessen Gutachten die Änderung am Fahrzeug bei der Zulassungsstelle
in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen zu können.
Bei manchen Umbauten oder Umrüstungen setzt der Fahrzeug-Hersteller
gleichzeitig weitere Änderungen voraus – beispielsweise bei Reifen (wo
eventuell eine bestimmte Felgengröße vorausgesetzt wird), Bremsanlagen
(nur in Verbindung mit bestimmten Rädern) oder Leistungserhöhung am
Motor (mit entsprechenden Reifen, falls durch die Leistungserhöhung die
ursprünglich montierten Reifen den Geschwindigkeits-Anforderungen nicht
mehr genügen sollten).
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