Fußrasten
Art und Anordnung der Fußrasten für Fahrer und Beifahrer sind im
Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis festgehalten. Jede Änderung
ist daher genehmigungspflichtig
-wichtig beim Kauf so genannten zurückverlegten Fußrastenanlagen für
den Fahrer-
und muss, da solche Teile selten eine ABE haben, beim Prüfer
vorgeführt werden. Meistens werden die Bremshebelübersetzungen geändert,
bei hydraulischen Hinterradbremsanlagen andere Hauptbremszylinder
eingebaut. Bei zurückverlegten Fußrastenanlagen für den Fahrer ist auf
genügend Abstand zu den Beifahrerfußrasten zu achten (mindestens 25 cm).
Hinweis: Wird ein Motorrad (durch Anbau einer entsprechenden Sitzbank
mit verkürzter Sitzlänge) von zwei- auf einsitzigen Betrieb umgebaut,
müssen die Fußrasten für den Beifahrer abgebaut werden.
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