Gemischtes
Teile
Fußrasten

Art und Anordnung der Fußrasten für Fahrer und Beifahrer sind im Rahmen der Erteilung der Betriebserlaubnis festgehalten. Jede Änderung ist daher genehmigungspflichtig

-wichtig beim Kauf so genannten zurückverlegten Fußrastenanlagen für den Fahrer-

und muss, da solche Teile selten eine ABE haben, beim Prüfer vorgeführt werden. Meistens werden die Bremshebelübersetzungen geändert, bei hydraulischen Hinterradbremsanlagen andere Hauptbremszylinder eingebaut. Bei zurückverlegten Fußrastenanlagen für den Fahrer ist auf genügend Abstand zu den Beifahrerfußrasten zu achten (mindestens 25 cm).

Hinweis: Wird ein Motorrad (durch Anbau einer entsprechenden Sitzbank mit verkürzter Sitzlänge) von zwei- auf einsitzigen Betrieb umgebaut, müssen die Fußrasten für den Beifahrer abgebaut werden.
 

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