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Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile

Hersteller oder Importeure von Austausch- oder Zubehörteilen können für diese ebenfalls die Erteilung eine ABE beantragen. Dies lohnt sich in der Regel freilich nur für Teile, die in großen Stückzahlen gefertigt werden – was wiederum auch nur sinnvoll ist, wenn entsprechend viele Fahrzeuge des Typs zugelassen sind, für die das Austausch- oder Zubehörteil in Frage kommt.

Teile, die mit einer ABE verkauft werden, dürfen gemäß den in der ABE festgehaltenen Vorgaben angebaut werden, ohne dass dabei die Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS vorgeführt werden, sondern es genügt, dass lediglich die dem Teil beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen vorgezeigt wird.

In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt ist, welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs

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