Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile
Hersteller oder Importeure von Austausch- oder Zubehörteilen können
für diese ebenfalls die Erteilung eine ABE beantragen. Dies lohnt sich
in der Regel freilich nur für Teile, die in großen Stückzahlen gefertigt
werden – was wiederum auch nur sinnvoll ist, wenn entsprechend viele
Fahrzeuge des Typs zugelassen sind, für die das Austausch- oder
Zubehörteil in Frage kommt.
Teile, die mit einer ABE verkauft werden, dürfen gemäß den in der ABE
festgehaltenen Vorgaben angebaut werden, ohne dass dabei die
Betiebserlaubnis für das Fahrzeug erlischt. In der Regel muss das
Fahrzeug nicht unmittelbar nach dem Anbau des Teiles einem aaS
vorgeführt werden, sondern es genügt, dass lediglich die dem Teil
beigefügte Ablichtung der vom KBA erteilten ABE zusammen mit dem
Kfz-Schein ständig mitgeführt und bei Fahrzeugkontrollen auf Verlangen
vorgezeigt wird.
In dieser dem Teilehersteller oder Importeur erteilten ABE ist genau
festgehalten, für welches Modell eines Herstellers das teil genehmigt
ist, welche Abmessungen es hat und wie es angebaut sein muss. Wird das
teil an ein in der ABE nicht aufgeführtes Fahrzeug angebaut, erlischt
die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs |