Gemischtes
Teile
Rückspiegel

Für Krafträder ist mindestens ein Rückspiegel auf der linken Fahrzeugseite vorgeschrieben. Solche, die ab dem 01.01.1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind und deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, müssen einen Rückspiegel rechts und links haben. Deren Form ist unerheblich, solange die in § 56 der StVZO genannten Anforderungen erfüllt sind.
 

Aufbau Anforderungen siehe hier

 

 
Gutachten
Gesetze
community

counter
 


© by PITT


© by PITT