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Die Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE) für Fahrzeuge

Für jedes Fahrzeug, das für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden soll, ist eine Betriebserlaubnis (allgemein oder auch Einzel-Betriebserlaubnis) notwendig. Bevor diese dem Hersteller erteilt wird, muss durch einem aaS untersucht werden, ob es den Bestimmungen der StVZO entspricht.

Bei Fahrzeugen, die in großen Stückzahlen gefertigt, verkauft und zum Verkehr zugelassen werden sollen, bemühen sich die Hersteller um eine so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis kurz ABE für ihren gefertigten Fahrzeugtyp. In diesem Fall wird ein Exemplar des Fahrzeugs -oft schon lange bevor es offiziell zum Verkauf angeboten wird- untersucht und durch eine vom Kraftfahrt-Bundesamt beauftragte Stelle (in der Regel die aaS der Typprüfstellen) geprüft.

Verläuft die Prüfung erfolgreich, wird dem Fahrzeug-Hersteller oder dem Importeur die ABE erteilt. Er verpflichtet sich damit, weitere Fahrzeuge in derselben Ausführung und Qualität wie jenes, das geprüft wurde, zu bauen und beabsichtigte Änderungen durch entsprechende, so genannte Nachtragsgutachten bestätigen und genehmigen zu lassen.

Die ABE erspart dem Hersteller also, jedes einzelne Fahrzeuge zusammen mit einem dazugehörigen Fahrzeugbrief auszuliefern, so dass der Käufer dieses bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle (Straßenverkehrsamt, Landratsamt etc.) zum Verkehr zulassen kann.

Die ABE wird allerdings bei neu gefertigten Fahrzeugtypen immer mehr durch die EG-Typgenehmigung ersetzt.

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