Die Allgemeine Betrieberlaubnis (ABE) für Fahrzeuge
Für jedes Fahrzeug, das für den öffentlichen Verkehr zugelassen werden
soll, ist eine Betriebserlaubnis (allgemein oder auch Einzel-Betriebserlaubnis)
notwendig. Bevor diese dem Hersteller erteilt wird, muss durch einem aaS
untersucht werden, ob es den Bestimmungen der StVZO entspricht.
Bei Fahrzeugen, die in großen Stückzahlen gefertigt, verkauft und zum
Verkehr zugelassen werden sollen, bemühen sich die Hersteller um eine so
genannte Allgemeine Betriebserlaubnis kurz ABE für ihren gefertigten Fahrzeugtyp.
In diesem Fall wird ein Exemplar des Fahrzeugs -oft schon lange bevor es
offiziell zum Verkauf angeboten wird- untersucht und durch eine vom Kraftfahrt-Bundesamt
beauftragte Stelle (in der Regel die aaS der Typprüfstellen) geprüft.
Verläuft die Prüfung erfolgreich, wird dem Fahrzeug-Hersteller oder dem
Importeur die ABE erteilt. Er verpflichtet sich damit, weitere Fahrzeuge
in derselben Ausführung und Qualität wie jenes, das geprüft wurde, zu bauen
und beabsichtigte Änderungen durch entsprechende, so genannte Nachtragsgutachten
bestätigen und genehmigen zu lassen.
Die ABE erspart dem Hersteller also, jedes einzelne Fahrzeuge zusammen
mit einem dazugehörigen Fahrzeugbrief auszuliefern, so dass der Käufer dieses
bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Stelle (Straßenverkehrsamt, Landratsamt
etc.) zum Verkehr zulassen kann.
Die ABE wird allerdings bei neu gefertigten Fahrzeugtypen immer mehr
durch die EG-Typgenehmigung ersetzt.
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