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Schwinge

Der Einbau einer alternativen Hinterradschwinge ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Solchen Schwingen liegt meist ein Teilegutachten oder ein Prüfbericht bei.

Vom Einbau einer Schwinge ohne diese Gutachten ist abzuraten, weil die für die Eintragung notwendigen Prüfungen den Wert der Schwinge übersteigen
 

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