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Die EG-Typgenehmigung für Fahrzeugteile

Eine EG-Typgenehmigung kann auch für Fahrzeugteile erteilt werden. Hierbei spricht man auch von einer so genannten „EG-Bauartgenehmigung“.

Bei Fahrzeugen unterscheidet man:

Technische Einheiten = sind eigenständig genehmigungsfähig, jedoch nur in Bezug auf einem oder mehrere Fahrzeug-Typ(en)

Bauteile = sind selbst genehmigungsfähig unabhängig von einem Fahrzeug-Typ

Der Genehmigungsinhaber (in der Regel Teilehersteller) muss die Teile entsprechend kennzeichnen und bei Verwendungsbeschränkungen Angaben hierzu und Vorschriften über den Einbau mitgeben.
 

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