Die EG-Typgenehmigung für Fahrzeugteile
Eine EG-Typgenehmigung kann auch für Fahrzeugteile erteilt werden.
Hierbei spricht man auch von einer so genannten „EG-Bauartgenehmigung“.
Bei Fahrzeugen unterscheidet man:
Technische Einheiten = sind eigenständig genehmigungsfähig, jedoch
nur in Bezug auf einem oder mehrere Fahrzeug-Typ(en)
Bauteile = sind selbst genehmigungsfähig unabhängig von einem
Fahrzeug-Typ
Der Genehmigungsinhaber (in der Regel Teilehersteller) muss die Teile
entsprechend kennzeichnen und bei Verwendungsbeschränkungen Angaben
hierzu und Vorschriften über den Einbau mitgeben.
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