Phonmessung



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Hier nun die Bedingungen und Meßverfahren gem. EG Richtlinie 97/24 zur Überprüfung der im Verkehr befindlichen Fahrzeuge.

Standgeräusch des Kraftrads: (Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Kraftrad handelt)

Der Schalldruckpegel im Nahfeld ist mit einem Präzisions-Schallpegelmeßgerät aufzunehmen.

Meßbedingungen:

normale Betriebstemperatur
Wahlhebel des Getriebes in Leerlaufstellung
Prüfgelände muß die Form eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen
des Kraftrads(ausschließlich Lenker) entfernt sind
Abstand zu Bordsteinkanten 1m
Störgeräusche (auch Windeinfluß) müssen mindestens 10 dB (A) unter zu messenden
Geräuschpegel liegen
An jedem Meßpunkt sind mindestens 3 Messungen vorzunehmen
Mikrophon in höhe der Auspuffmündung (nicht niedriger als 0,2 m )
Die Achse der größten Empfindlichkeit des Mikrophons muß parallel zur Fahrbahnoberfläche verlaufen
und einen Winkel von 45 Grad +/- 10 Grad zu der senkrechten Ebene
Hat das Auspuffsystem mehrere Mündungen und beträgt der Mittenabstand mehr als 0,3 m,
so sind getrennte Messungen für jede Mündung vorzunehmen (unter 0,3 m das Mikrophon
der Mündung zuordnen, die dem Kraftradumriß am nächsten liegt


Betriebsdedingungen:
Die Drehzahl des Motors ist bei einem der folgenden Werte konstant zu halten:

wenn die Nenndrehzahl größer als 5000 U/min ist, dann mit 50% der Nenndrehzahl


wenn die Nenndrehzahl kleiner oder gleich 5000 U/min ist, dann mit 75% der Nenndrehzahl




Nach Erreichen der konstanten Drehzahl ist die Betätigungseinrichtung der Drosselklappe
plötzlich in die Leerlaufstellung zurückzunehmen.
Der Schallpegel ist während des Betriebsablaufs, der ein kurzzeitiges Beibehalten n der konstanten
Drehzahl sowie die gesamte Dauer der Verzögerung umfaßt, zu messen, wobei als Meßwert
der maximale Anzeigenwert gilt.

Ich hoffe, Sie kommen mit meinen Ausführungen zurecht und verbleibe



Mit freundlichen Grüßen
Manfred Böckmann

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